Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftskriminalität - Vermögensdelikte - Geschäftsführerhaftung

MMag. Stefan A. Stillebacher ist Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Tirol. Dieses rechtliche Fachgebiet umfasst vor allem die Wirtschaftskriminalität. Darunter fallen unter anderem Vermögensdelikte wie Veruntreuung, Betrug, Untreue, Förderungsmissbrauch, Sozialversicherungsbetrug, Schwarzarbeit, Gläubigerbeeinträchtigungen, Geschenkannahme durch Machthaber, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Korruption, Geldwäscherei, kriminelle Vereinigungen.

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Tirol

Betroffen vom Wirtschaftsstrafrecht sind meist Führungskräfte, Manager oder leitende Angestellte. Ebenso betrifft das Wirtschaftsstrafrecht häufig führende Organe juristischer Personen (GmbH oder Aktiengesellschaft), also Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder. Das Wirtschaftsstrafrecht greift jedoch auch bei jenen Personen, die durch ihren Beruf die Gelegenheit haben, strafbare Handlungen vorzunehmen. Zum Beispiel kleine Parteifunktionäre, welche bei staatsnahen Gesellschaften als leitende Direktoren oder in ähnlichen Personen eingesetzt werden. Es reicht bereits aus, Informationen über Immobilienverkäufe oder zukünftige Widmungen weiterzugeben und daran zu verdienen.

Es kommt in solchen Fällen sehr schnell zu einer Anklage mit hohen Strafandrohungen. Für eine Verurteilung benötigt es jedoch einige Voraussetzungen, wie objektive und subjektive Tatbestände, Unterscheidung zwischen der Vorbereitung dem Versuch und der Vollendung, die Beurteilung von Qualifikationen bzw. Privilegierungen und weitere.

Strafverteidiger in Tirol für Wirtschaftsstrafrecht

Nicht nur das allgemeine Strafrecht, sondern insbesondere Straftaten in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungsstrafrecht und Cyberkriminalität müssen sauber aufgearbeitet und für die Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu bedarf es einer umfassenden Erörterung der Geschehnisse und des Akteninhaltes.

Rechtfertigungsgründe

Es gibt zudem auch wesentliche Rechtfertigungsgründe oder rechtfertigende Situationen, wie zum Beispiel bei der Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses. Es ist ferner nicht strafbar, wenn die Offenbarung oder Verwertung nach Inhalt und Form durch ein öffentliches oder ein berechtigtes privates Interesse gerechtfertigt ist.

Ihr anliegen in besten händen

Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen

Rechtsanwalt Stillebacher ist spezialisierter Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht in Tirol und im internationalen Kontext. Er berät Sie gerne bei Fragen zu diesem rechtlichen Fachgebiet und verteidigt Sie vor Gerichten und Behörden.