Start-ups & Influencer

Rechtsformen - Finanzierung - Verträge - Werbung

Die Idee ist geboren, der Prototyp entwickelt und der Markt scheint bereit. Doch welche Rechtsform soll das neue Unternehmen haben? Wie ist das Verhältnis der Gründer untereinander geregelt? Welche gewerberechtlichen Rahmenbedingungen muss ich beachten? Neugründern stellen sich jede Menge rechtliche Fragen, die es pragmatisch und kompetent zu beurteilen gilt. Ähnlich wie Start-ups haben Influencer in den vergangenen Jahren einen starken Auftrieb erhalten. Dort, wo die Grenze zwischen Kunst und Vermarktung verschwimmt, tauchen rechtliche Fragen und Fallstricke auf, die Anwalt Stillebacher mit Ihnen erörtert.

Start-ups

Idee umsetzen und Unternehmen gründen! Dies ist jedoch gar nicht so einfach. Der gemeinsame Weg muss strukturiert sein. Jeder soll seine Stärken und Kreativität einbringen. Jedoch birgt eine Zusammenarbeit auch Streitpotenzial und Gefahren. Zu Beginn besteht meist ein loser Zusammenschluss zwischen den Gründern in Form einer GesbR – Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Jedoch besteht hier die Haftung für Unternehmensschulden für alle Beteiligten solidarisch und mit dem Privatvermögen.

Im Fokus: Finanzierung & Investorensuche

Im Fokus steht natürlich die Investorensuche. Es gilt daher von Anfang zu klären, ob nicht gleich eine GmbH gegründet werden soll. Dabei ist natürlich das Hauptaugenmerk auf den Gesellschaftsvertrag zu legen. Darin können auch die Finanzierungsschritte und Berechnung des Unternehmenswertes festgelegt werden.

Rechtskonformes Influencer-Marketing

Im Zusammenhang zwischen Influencern und Werbung treten schnell rechtliche Probleme auf. Die Grenze zwischen privater Selbstdarstellung und professioneller Vermarktung ist oft fließend. Wird das Verhalten des Influencers zum „geschäftsmäßigen Handeln“, dann treffen den Influencer Pflichten nach dem Mediengesetz, E-Commerce-Gesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Influencer-Werbung muss eindeutig und klar gekennzeichnet sein. 

Wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat, was bei selbst gekauften Produkten gilt und wie Influencer das Vertragsverhältnis zu ihren Auftraggebern regeln sollten, erläutert Ihnen Anwalt Stefan A. Stillebacher einem persönlichen Gespräch.