Liegenschaftsrecht

Wohnungseigentum - Liegenschaftstransaktionen - Treuhandschaften

Das rechtliches Fachgebiet Liegenschaftsrecht umfasst die klassischen Kauf-, Tausch-, Schenkungs- und Dienstbarkeitsverträge und hat bis heute nichts an Relevanz und Aktualität verloren.

Es ist wichtig, die Vertragsparteien über alle potenziell auftretenden Probleme umfangreich zu informieren und Fragen zu beantworten. Eine vertrauensvolle Abwicklung ist durch die Treuhandschaft gewährleistet.

Zweitwohnsitz / Freizeitwohnsitz in Tirol

Besonders in Tirol, Salzburg und Vorarlberg liegt ein spezieller Fokus auf dem Erwerb einer Ferienwohnung, einer Berghütte oder eines Chalets durch EU-Bürger und Drittstaatangehörige. Insbesondere sind Freizeitwohnsitze/Zweitwohnsitze sehr beliebt.

Die Nutzung einer Ferienwohnung, einer Berghütte oder eines Chalets als Freizeitwohnsitz unterliegt strengen Regulierungen. Es gibt politische Bestrebungen, die Freizeitwohnsitze in Österreich einzudämmen. Nicht jede Immobilie hat automatisch eine Widmung als Freizeitwohnsitz. Für die Nutzung als Ferien- und Erholungszwecke ist eine Freizeitwohnsitz-/ Zweitwohnsitzwidmung jedoch erforderlich.

Die 8% Regel in Tirol

Der Freizeitwohnsitz kann jedoch bei der Gemeinde beantragt werden. Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, dem Antrag auf Freizeitwohnsitz innerhalb ihrer Kapazitäten (8 % der Hauptwohnsitze) stattzugeben.

Immobilienerwerb durch EU-BürgerInnen

EU-Bürger sind den österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt und können daher ebenso Immobilien in Tirol, Salzburg, Vorarlberg und anderen Bundesländern erwerben. Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige) haben bereits die erste große Hürde beim Erwerb der Liegenschaft in Österreich: Der Erwerb bedarf einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.