Verwaltungsrecht & Verwaltungsstrafrecht

Behördenverfahren - Verwaltungsübertretungen - Verwaltungsstrafen

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Bürgern und der Exekutive, also des Staates. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften werden einerseits von Gerichten und andererseits von Verwaltungsbehörden geahndet. Verwaltungsstrafen sind jene Strafen, die nicht von Gerichten, sondern von Behörden verhängt werden. Als Bürger stehen Ihnen Rechtsmittel zur Verfügung, um gegen Verwaltungsstrafen vorzugehen. Wenn Sie rechtzeitig einen Anwalt für Verwaltungsstrafrecht kontaktieren, können Rechtsmittel erhoben und Strafen gegebenenfalls aufgehoben oder gemildert werden.

Verwaltungsstrafverfahren

Die Verwaltungsbehörden in Österreich können bei geringfügigen Übertretungen abgekürzte Verwaltungsstrafverfahren einleiten. Abgekürzte Verwaltungsstrafverfahren enden mit einer Organstrafverfügung, einer Anonymverfügung oder einer Strafverfügung. Im Gegensatz dazu wird im Ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren ein Ermittlungsstrafverfahren veranlasst, welches mit einem Bescheid endet. 

Kurze Fristen beachten

Um gegen Verwaltungsstrafen mit Hilfe von Rechtsmitteln vorzugehen, bleibt meist nur eine kurze Frist von zwei oder vier Wochen. Diese Frist beginnt mit der Hinterlegung des Schriftstücks. Daher ist es umso wichtiger, sofort nach Erhalt der Strafverfügung einen Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafrecht in Tirol zu kontaktieren. 

MMag. Stefan A. Stillebacher bekämpft für Sie als Anwalt für Verwaltungsstrafrecht in Tirol unter anderem folgende Verwaltungsstrafen:

  • Organmandate und Anonymverfügungen aus dem Bereich Straßenverkehr
  • Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften 
  • Verstöße gegen ortspolizeiliche Vorschriften 
  • Verstöße gegen Verordnungen in Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie