Strafrecht MMag. Stefan A. Stillebacher
Strafrecht MMag. Stefan A. Stillebacher

Falsche Beweisaussage am Beispiel der Ermittlungen der WKStA gegen Sebastian Kurz

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz steht im Kreuzfeuer der Medien, weil gegen ihn wegen falscher Beweisaussage im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ermittelt wird. Was ist eigentlich eine Falschaussage? Wie hoch wird sie bestraft? Und gibt es Umstände, wo man die Unwahrheit sagen darf? 

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz ist in den Blickfang der Medien geraten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Beweisaussage im Untersuchungsausschuss zum Ibiza-Video. Die Vorwürfe drehen sich einerseits um Kurz’ Aussagen zur Bestellung von Thomas Schmid zum Alleinvorstand der Staatsholding Öbag. Andererseits um seine Angaben zur Auswahl der Aufsichtsräte der Holding.

Was ist eine falsche Beweisaussage?

Die Straftat des § 288 StGB ist erfüllt, wenn ein Zeuge vor Gericht, vor der Kriminalpolizei, vor einem Untersuchungsausschuss des Nationalrates oder vor einer Disziplinarbehörde des Bundes, Landes oder Gemeinde bewusst die Unwahrheit sagt. Selbiges gilt, wenn ein Sachverständiger ein falsches Gutachten erstattet.

Selbst vor Verwaltungsbehörden darf bewusst keine falsche Beweisaussage gemacht werden.

Wie hoch ist die Strafe?

Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Falsche Beweisaussage unter Eid wird von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft. Es handelt sich hier nicht um Kavaliersdelikte!

Die Strafe vor den Verwaltungsbehörden beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis 720 Tagessätze.

Wer darf wann lügen?

Der Beschuldigte im Ermittlungsverfahren und der Angeklagte vor dem Strafgericht dürfen grundsätzlich die Unwahrheit sagen. Dies ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Die Unwahrheit kann ganz schnell zu einer weiteren Straftat werden, wenn andere Personen dadurch wissentlich falsch verdächtigt und der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt werden.

Das Verhalten und die Aussage in den jeweiligen Verfahren sollten unbedingt vorher mit dem Strafverteidiger abgesprochen werden. Dieser unterliegt der strengen Schweigepflicht.

Warum ist die Strafe derart hoch?

Die Wahrheit eines Sachverhaltes zu finden, liegt im allgemeinen öffentlichen Interesse. Zeugenaussagen spielen dabei eine tragende Rolle, weshalb falsche Zeugenaussagen strenge strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen müssen. Dies soll bereits vor einer falschen Zeugenaussage abschrecken und zur Wahrheitsfindung beitragen.

Auch PolitikerInnen und Personen des öffentlichen Lebens haben wahrheitsgemäß über zu ermittelnde Sachverhalte, Erlebnisse, Wahrnehmungen etc. auszusagen. Niemand hat hier einen Bonus und wird geschützt. Es bestehen jedoch Aussagebefreiungsrechte bzw. -verweigerungsrechte.

Wie ist das weitere Verfahren gegen Sebastian Kurz?

Natürlich gilt Bundeskanzler Sebastian Kurz bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Bisher wurde keine Anklage erhoben. Sollten insgesamt nicht genügend Hinweise, Beweise oder Gründe für eine mögliche Verurteilung vorliegen, die eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft rechtfertigen, ist das Ermittlungsverfahren einzustellen. Sonst wird Anklage erhoben und Bundeskanzler Sebastian Kurz muss sich vor dem Strafrichter verantworten.

Strafverteidiger Stefan A. Stillebacher rät ihm die Akten akribisch aufzuarbeiten, damit er nicht aus dem Kontext gerissene Fragen von WhatsApp Nachrichten oder Emails ausgesetzt ist. Weiters sollte er sämtliche Beweise vorlegen, welche seine Unschuld womöglich unterstreichen.

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