Cyberkriminalität und Cybercrime sind Schlagwörter, denen man mittlerweile beinahe täglich begegnet. Nicht zuletzt in der Coronakrise haben viele Kriminielle ihre Aktivitäten ins „Homeoffice“ verlagert und versuchen, Privatpersonen und Firmen über digitale Kommunikationskanäle wirtschaftlichen oder persönlichen Schaden zuzufügen.
Unter Cyberkriminalität oder Cybercrime fallen alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) oder gegen diese begangen werden.
Beispiele:
Phishing, Schaffung unberechtigter Zugänge (Hacking), Bestellbetrug, Kreditkartenmissbrauch, Inkassobetrug, Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems, Datenbeschädigung, Kinderpornografie, Cyber-Grooming oder Cyber-Mobbing.
Auch im Bereich der Kryptowährungen gibt es vermehrt Betrugsfälle.
Computerviren
Computerviren sind bereits seit vielen Jahren bekannt und gibt es bereits verschiedenste Software zur Identifizierung und Beseitigung. Es stellt die Urform der Internetkriminalität dar. Die eingeschleusten Computerviren zerstören oder verändern vorhandene Dateien, beeinträchtigen die Fähigkeit des Computers und greifen auf andere Computer und Systeme über. Die Programme, die Viren verbreiten und das Opfer schädigen bzw. den Ersteller bereichern nennt man Malware. Bsp Ransomware sperrt Ihre Dateien am Computer und der Ersteller der Software fordert eine Zahlung zum Entsperren. Weitere Software spammen den Computer über z.B. Emailaccount mit Anzeigen voll.
Was tun bei Cyberangriffen?
Cyberangriffe sind umgehend abzuwehren. Es kommt immer häufiger vor, dass Ihre IP Adresse für Hackangriffe verwendet wird. Schützen Sie sich bereits vorher mit verschiedenen Softwares zur Abwehr. Sollte ein Missbrauch Ihrer IP-Adresse stattgefunden haben, dokumentieren Sie sofort sämtliche Geschehnisse und ziehen Sie einen Computerfachmann sowie Rechtsanwalt Stefan A. Stillebacher zu Rate.
„Strategische Planung und konsequente Umsetzung
führen zum Erfolg.“