Nach §107c StGB ist Cybermobbing die „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems.“
Folgende Umstände sind dabei strafbar:
- unzumutbare (systematische) Beeinträchtigung der Lebensführung über eine längere Zeit
- Eine Person für eine größere Zahl (ab 10 Personen) wahrnehmbar an der Ehre verletzt oder
- Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung für eine größere Zahl* von Menschen wahrnehmbar macht.
Das Gesetz sieht folgende Strafen vor:
- Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr / Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bei Selbstmord bzw. Selbstmordversuch
Dadurch kann aber auch ein anderer Straftatbestand erfüllt werden.
Nach dem StGB:
Nötigung
Es ist verboten, jemand anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen (z.B. Wenn du … nicht tust, stelle ich Nacktfotos von dir ins Internet).
Üble Nachrede
Es ist verboten, jemandem in Gegenwart einer dritten Person den Vorwurf einer verächtlichen Gesinnung oder Eigenschaft zu machen oder ihn eines unehrenhaften Verhaltens zu beschuldigen (z.B. Faschist, Nazi, Rechtsextremist etc.).
Beleidigung
Es ist verboten, eine Person in der Öffentlichkeit zu beschimpfen oder zu verspotten (z.B. dumm, dämlich, gestört etc.).
Datenbeschädigung
Es ist verboten, automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten einer anderen Person zu verändern, zu löschen oder sonst unbrauchbar zu machen.
Kreditschädigung
Das Behaupten von unrichtigen Tatsachen, wenn dadurch das Fortkommen der Person gefährdet wird, ist verboten.
Pornografische Darstellungen Minderjähriger
Herstellung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern mit sexuellem Fokus auf unter 18-Jährige ist verboten.
Verleumdung
Jemand anderen einer strafbaren Handlung zu verdächtigen, obwohl klar ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft und dieser auf Grund der Verdächtigung der Gefahr einer behördlichen Verfolgung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ausgesetzt ist, ist verboten (z.B. der A hat gestern den B niedergeschlagen).
Es können aber auch andere Gesetze, abseits des Strafrechts zu erheblichen Strafen auf Grund von Cyber-Mobbing führen.
Urheberrechtsgesetz
Briefschutz, Bildnisschutz – das Recht am eigenen Bild – hier ist zu erwähnen, dass die Veröffentlichung von Fotos, die die Abgebildeten bloßstellen, verboten sind.
Mediengesetz
(Gilt auch für öffentliche Websites – Verpflichtung der Betreiber)
Jugendschutzgesetz
Besonders relevant bei pornographischen Darstellungen oder gewalttätige Inhalte an Jugendliche.
„Online-Angriffe häufen sich. Unterschätzen Sie nicht die Macht des Internets.“